Ist Bushcraft in Deutschland erlaubt?

Überlebenstraining
Foto: dillonweishuhn via Twenty20

Bushcraft – von einigen schlicht als „Survival Training“ bezeichnet – ist in Deutschland weder per se verboten, noch generell erlaubt. Stattdessen richtet sich die Frage nach der Legalität und gewissen Restriktionen danach, was genau man tun möchte und wo man es tut.

Unterschieden wird zum Beispiel zwischen dem reinen Aufenthalt, dem Übernachten, dem Entfachen von Lagerfeuern und vielem mehr. Wer Bushcraft betreiben möchte, sollte sich vorher über die rechtlichen Regelungen und über die wichtigste Ausrüstung (siehe https://www.prepper-germany.de/) informieren.

Draußen übernachten

Im Prinzip gehört die Natur jedem. Genau deshalb sind sich viele Menschen sicher: Draußen zu zelten – im Wald oder auf der Weise beispielsweise – kann nicht verboten werden. Doch leider liegt man mit dieser Annahme falsch.

Gezeltet werden darf entweder auf einem offiziellen Campingplatz, auf einem eigenen Grundstück oder auf einem privaten Grundstück einer dritten Person, die offiziell die Erlaubnis dazu erteilt hat. Will man es sich lediglich auf der Isomatte oder im Schlafsack gemütlich machen, ohne Zelt, ist das wiederum erlaubt. Das dürfte allerdings den meisten Menschen zu unbequem sein.

Das Lagerfeuer – offenes Feuer alles andere als legal

Generell ist es verboten, draußen ein offenes Feuer im Wald zu entfachen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein großes oder ein kleines Lagerfeuer handelt oder wie viel Erfahrung derjenige mitbringt. Wer gegen diese Regel verstößt, dem drohen empfindliche Geldstrafen!

Ausnahmen von der Regel gelten lediglich für Menschen, denen das betreffende Stück Wald gehört. Wer offiziell zur Gruppe der Jäger oder Imker zählt, kann sich ebenfalls eine gesonderte Genehmigung geben lassen. Ausgenommen von Verboten sind lediglich Grillplätze, die offiziell als solche ausgezeichnet sind.

Angeln

Wer draußen überleben möchte, der muss sich die Nahrung direkt in der Natur beschaffen können. Was läge da näher, als sich frischen Fisch im Meer oder an einem See bzw. Teich zu angeln? Leider ist das einem Laien nicht erlaubt.

Wer in Deutschland angeln möchte, der braucht praktisch immer einen offiziellen Angelschein. Dazu muss man die sogenannte Fischereiprüfung bestehen und einen entsprechenden Lehrgang besuchen – das kostet geringe dreistellige Beträge.

Selbst mit einem Angelschein kann man jedoch nicht überall angeln, sondern nur dort, wo es offiziell erlaubt ist. Handelt es sich um Gewässer, die in privater Hand sind oder solche, die aus tierschutzrechtlichen Gründen geschützt sind, kann man dort weder angeln noch fischen.

Einzige Ausnahme sind in einigen Bundesländern sogenannte Urlaubs- oder Touristenfischereischeine, die man für eine begrenzte Zeit erwerben kann und mit denen man auch ohne den Fischereischein angeln darf.

Pilze und Kräuter sammeln

Weder das Angeln noch das Jagen sind ohne die Erfüllung der entsprechenden Vorschriften in Deutschland erlaubt. Aber wie sieht es mit dem Sammeln von Kräutern, Pilzen und anderen essbaren Schätzen des Waldes aus?

Diese darf man nach Herzenslust ernten, konsumieren und verarbeiten. Allerdings muss es sich dabei um Mengen handeln, die man für den Eigenbedarf benötigt. Es ist nicht erlaubt, solche Massen zu sammeln, dass man sie zum Beispiel danach auf dem Wochenmarkt verkaufen könnte.

Achtung: Bevor man sich dem Sammeln hingibt, sollte man in Erfahrung bringen, ob es sich um ein Naturschutzgebiet handelt. Dort darf man ausdrücklich nichts sammeln. Hier müssen Besucher auf den vorgegebenen Wegen bleiben – das gilt auch für Menschen, die Bushcraft als ihr Hobby bezeichnen.

Mit Äxten und Co. in der Wildnis: Was ist erlaubt?

Wer mit einer Axt im Wald hantieren möchte, um zum Beispiel Holz zu bearbeiten oder sich etwas zu bauen, der kann das mit einem guten Gewissen tun. Äxte gelten in Deutschland in erster Linie als Werkzeug, nicht aber als Waffe.

Geht es um eine spezielle Wurfaxt, ist die Benutzung nur eingeschränkt erlaubt – hierbei handelt es sich nämlich explizit um eine Waffe, die für andere Menschen eine Bedrohung darstellt.

Feststehende Messer darf man sowohl besitzen als auch im Wald benutzt – natürlich nur als Werkzeug und nicht als Waffe! Gleiches gilt für die Machete, die offiziell zu den feststehenden Messern zählt.

Wer mit Klappmessern im Wald üben möchte, muss aufpassen: Kann man es mit einer Hand öffnen, handelt es sich um ein Einhandmesser – und dieses darf man nicht in der Öffentlichkeit tragen.